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Hinterachse
auf die Nuten der Antriebskegelradwelle zu pressen und zwischen den Spitzen auf Seitenschlag zu prüfen. Der Schlag darf am äußeren Durchmesser gemessen nicht mehr als 0,03 mm betragen. Eventuell Flansch umstecken. Ist damit der zulässige Schlag nicht zu erreichen, so muß der Gelenkflansch ersetzt werden. Stellung des Gelenkflansches zum Antriebskegelrad bei korrektem Lauf markieren, damit beim endgültigen Einbau die gleiche Stellung erreicht wird. Durchmesser der Lauffläche für den Abdichtring am Gelenkflansch beträgt im Neuzustand 40,000/39,840 mm. Ist die Lauffläche eingelaufen, so kann sie im Notfall bis auf 39,6 mm nachgearbeitet werden. Es muß jedoch der Umfang der Lauffläche wieder mit einem Öl-Rückför-derungsdrall versehen werden. Eine mit Schmirgelleinwand versehene Holzleiste wird im Winkel von 45 Grad schräg auf den Gelenkflansch geführt. Die Drallinien müssen parallel laufen und dürfen durch keine senkrechte Querlinie unterbrochen werden. Diese Arbeit sollte allerdings nur im Notfall durchgeführt werden, es ist besser, den Gelenkflansch zu ersetzen.
Antriebskegelrad einbauen und einstellen
Jedes zu einem Radsatz gehörende Antriebskegelrad und Tellerrad ist mit einer laufenden Nummer, die auf beiden Teilen elektrisch eingebrannt ist, markiert. Außerdem ist der für den betreffenden Radsatz einzustellende Abstand der Räder zueinander z. B. +20 auf dem Tellerrad angegeben. Beim Einbau eines neuen Radsatzes müssen der Abstand der Räder zueinander und das Zahnflankenspiel genau eingestellt werden, da diese beiden vorgeschriebenen Einbaumaße die besten Laufeigenschaften des betreffenden Radsatzes ergeben. Als Abstand der Räder zueinander wird nur die Abweichung «a» vom Grundeinstellmaß «D soll» aus in Plus-Richtung (zum Tellerrad hin) oder in Minus-Richtung (vom Tellerrad weg) angegeben. Zur Errechnung der Dicke der für die Einstellung des Antriebskegelrades notwendigen Ausgleichscheibe, ist jeweils ein Meßblatt zu benutzen. Der Meß- und Ausrechnungsvorgang des darin aufgeführten Beispiels ist in den folgenden Abschnitten genau beschrieben. Die für den Reparaturbetrieb erforderlichen Meßblätter sind von der Drucksachenzentrale im Werk Stuttgart-Untertürkheim zu beziehen.
Die Meßvorrichtung in das Hinterachsgehäuse einsetzen und den Meßkörper anschrauben. Meßuhr mit Halter in die Einstellehre einsetzen. Die Meßuhr ist mit einer Vorspannung von 3 mm auf «0» zu stellen. Die Einstellehre hat einen
mutter mit dem Nutenmutterschlüssel 115589 000700 abschrauben. Gelenkdreiarmflansch mit handelsüblichem Abzieher vom Antriebskegelrad abziehen. Antriebskegelrad mittels Abzieher aus dem Hinterachsgehäuse herausdrücken, eventuell vorsichtig mittels Messingdorn herausschlagen. Abstandhülse herausnehmen. Nun den Abdichtring mit einem Schraubenzieher aus dem Hinterachsgehäuse heraushebeln. Der Ausbau der Kegelrollenlager des Antriebskegelrades ist wie folgt durchzuführen: Vorrichtung 11558901 61 00 am hinteren Achsgehäuse anschrauben und mit dem Druckstück den vorderen Kegelrollenlager-Außenring aus dem Gehäuse pressen, mit dem Druckstück den vorderen Kegelrollenlager-Außenring aus dem Gehäuse pressen, mit dem Druckstück den hinteren Kegelrollenlager-Außenring aus dem Gehäuse ziehen. Den hinteren Kegelrollenlager-lnnenring mit der Vorrichtung 108589003300 vom Antriebskegel-fad abdrücken.
Antriebskegelrad und Gelenkflansch
auf Wiederverwendbarkeit prüfen

Lagerstellen der Antriebskegelradwelle zwischen den Spitzen auf Schlag prüfen. Wird der zulässige Schlag an den betreffenden Stellen überschritten, so ist das Antriebskegelrad zu ersetzen. Da das Antriebskegelrad mit dem Tellerrad zusammen als Radsatz in der Produktion auf den besten Lauf abgestimmt und eingelaufen ist, muß in diesem Fall der gesamte Radsatz erneuert werden.
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Bild 172 Antri»b»k«g»lr«d im Schnitt
1 Gelenkflansch 6 Antriebskegelrad
2 selbstsichernde Nutmutter 7 Ausgleichscheibe
3 Abdichtfing 8 hinteres Kegelrollenlager
4 vorderes Kegelrollenlager 9 Hinterachsgehäuse
5 Abstandhülse
Zulässiger Höhenschlag des Antriebskegelrades an den Lagersitzen 0,005 mm. Zulässiger Seitenschlag des Antriebskegelrades an der hinteren Stirnfläche 0,005 mm. Zulässiger Höhenschlag am Zahnwellenprofil für den Gelenkflansch 0,03 mm. Gelenkwellenflansch prüfen, dazu ist der Flansch
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